Bern, im November 2014
An die Nationalrätinnen und Nationalräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein wirksamer, gesetzlicher Diskriminierungsschutz tut in der Schweiz höchste Not!
Wohl ist dieser Schutz in der Bundesverfassung in Artikel 8 grundsätzlich gegeben. Aber wie kann er geltend gemacht werden? Dazu braucht es ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung. Wie Sie wissen, betrifft der Anti-Rassimusartikel in Art. 261bis StGB zudem nur die Ahndung von öffentlichen rassistischen Äusserungen oder der rassistischen Verweigerung einer für die Allgemeinheit angebotenen Leistung.
Verschiedene internationale Organisationen (OECD, IAO, usw.) haben in ihren Berichten zur Lage der Menschenrechte in der Schweiz die Versäumnis bei der Umsetzung der EMRK und die Lücken in der Schweizer Gesetzgebung wiederholt hervorgehoben.
Die Standesinitiative Genf (Geschäft 13.304) und die Parlamentarische Initiative Reynard (Geschäft 13.407) bezwecken, diese missliche Situation betreffend sexueller Orientierung zumindest teilweise zu beheben, wobei allerdings die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität immer noch nicht berücksichtigt ist. Erst das frühere Postulat Naef (Geschäft 12.3543) könnte zu einem späteren Zeitpunkt, nach dem für 2016 erwarteten Berichts zur allgemeinen Diskriminierungslage in der Schweiz, eine allgemeine Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierungen bringen.
Der Ständerat hatte in seiner Herbstsession das Eintreten auf die Standesinitiative (13.304) abgelehnt. Die Rechtkommission Ihres Rates wird am 14. November 2014 die Standesinitiative (13.304) und die Parl. Initiative (13.407) beraten.
Trotz der Mängel in diesen Vorstössen ersucht Sie die Koalition Für Menschen – gegen Diskriminierung dennoch, der Standes- und Parlamentarischen Initiativen folge zu geben, und damit wenigstens den kleinen Schritt zur Ergänzung von Artikel 261bis zu machen.
Im gleichen Zug ersucht die Koalition Sie aber im Sinne ihrer Grundsatzerklärung in der Beilage, die von xx Schweizer Organisationen mit unterzeichnet ist , das dringende Anliegen einer diskriminierungsfreien Schweiz mit einer entsprechenden Gesetzgebung schon im Vorfeld des für 2016 erwarteten Berichts zur Diskriminierungslage in der Schweiz aufzunehmen und zu unterstützen. Ziel muss sein, alle in der Schweiz lebenden Personen umfassend vor Diskriminierungen aus jedwedem Grund im Sinne der EMRK zu schützen.
Vertreter der Koalition, zu erreichen unter bastian.baumann@pinkcross.ch stehen Ihnen für viele weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Koalition Für Menschen – gegen Diskriminierung